Die Preisbildung am Grundstücksmarkt ist nur schwer erkennbar. Zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarkts sind auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und landesrechtlicher Vorschriften Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gebildet. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern und in den großen Städten bei den Stadtvermessungsämtern eingerichtet. Für das Land Rheinland-Pfalz wurde auch ein „Oberer Gutachterausschuss" gebildet, dessen Geschäftsstelle beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz eingerichtet ist. Nähere Informationen über die Arbeit der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses enthalten die „Externen Links“ („Gutachterausschüsse Online“ und „Oberer Gutachterausschuss“).

Wertermittlung
Die Gutachterausschüsse erhalten Abschriften aller Kaufverträge über Grundstücke, werten diese aus und führen eine Kaufpreissammlung. Aus den Daten der Kaufpreissammlung ermitteln sie Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten. Die Ergebnisse werden im Internet und in Grundstücksmarktberichten veröffentlicht oder auf Anfrage übermittelt. Auf der Grundlage der Daten der örtlichen Gutachterausschüsse gibt der Obere Gutachterausschuss alle zwei Jahre einen Landesgrundstücksmarktbericht heraus. Die Grundstücksmarktberichte können beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und den Geschäftstellen der Gutachterausschüsse bestellt werden (siehe Externe Links „Bodenrichtwerte Online“ und „Grundstücksmarktberichte“).
Die Gutachterausschüsse erstatten auf Antrag auch Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken. Anträge auf Gutachten oder Auszüge aus den Bodenrichtwerten sind an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zu richten. Gutachten und Auszüge aus den Bodenrichtwerten sind in der Regel kostenpflichtig.
Wertermittlungen sind auch in städtebaulichen Sanierungsgebieten zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen erforderlich. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat zur Unterstützung für die Städte und Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger den Leitfaden „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“ herausgegeben (siehe „Downloads“). Er gibt einen Einblick in die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen und Ausgleichbeträge sowie deren Erhebung.
Für Fachleute wurde außerdem die Arbeitshilfe „Der Ausgleichsbetrag“ herausgegeben. Sie enthält neben fachlichen Informationen auch Berechnungsformulare (Excel-Tabellen) mit Anwendungshinweisen und kann im Internetshop des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz unter der Rubrik „Druckschriften“ bestellt werden (siehe „externe Links“).


