Die Bauleitplanungen der Gemeinde treffen häufig auf eine landwirtschaftliche oder anderweitige Grundstücksstruktur, die nicht den jeweiligen Planungszielen entspricht. Zur Verwirklichung eines Bebauungsplans muss daher die vorhandene Grundstücks- und

Eigentumsstruktur so neu geordnet werden, dass für die bauliche und sonstige Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Auch im unbeplanten Innenbereich kann eine Neuordnung entsprechend dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde notwendig sein.
Soweit eine Neuordnung des Planungsgebiets auf freiwilliger Basis nicht möglich ist, kann die Gemeinde die Grundstücke durch die im Baugesetzbuch geregelten Bodenordnungsverfahren "Umlegung" oder "vereinfachte Umlegung" neu ordnen. Beide Verfahren werden überwiegend von gemeindlichen Umlegungsausschüssen durchgeführt.
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Den Vorsitz führt ein Bediensteter des zuständigen Vermessungs- und Katasteramts oder des Stadtvermessungsamts. Die Geschäftsstellen unterstützen die Umlegungsausschüsse und führen deren Geschäfte. Sie sind der Ansprechpartner für die an einem Umlegungsverfahren beteiligten Eigentümerinnen, Eigentümer und die sonstigen Berechtigten.
Downloads
Externe Links
LVermGeo (Bodenordnung)


