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Gemeinde in Rheinland-Pfalz
Startseite > Vermessungs- und Katasterwesen

Vermessungs- und Katasterwesen

Wirtschaft und Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger haben ständig mit raumbezogenen Informationen zu tun. So sind Landkarten und Grundstücksinformationen selbstverständliche Grundlage für ihr Handeln, aber wo kommen diese Informationen her?
Hier kommt das amtliche Vermessungswesen ins Spiel. Es umfasst als öffentliche Aufgaben die Vorhaltung eines räumlichen Bezugssystems, den Nachweis der Liegenschaften und der Landschaft. Dazu sind die Daten

  • des vermessungstechnischen Raumbezugs,
  • des Liegenschaftskatasters und
  • der geotopographischen Informationen 

zu erheben, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen für öffentliche und private Aufgaben bereitzustellen.

Die grundlegende Bedeutung dieser Informationen erfordert es, dass diese Aufgaben vom Staat wahrzunehmen sind. Dadurch wird gewährleistet, dass diese Informationen interessenneutral, flächendeckend und einheitlich zur Verfügung stehen. 

Weitere Aufgaben sind das Bodenmanagement mit den Bausteinen Wertermittlung und Bodenordnung sowie der Aufbau einer Geodateninfrastruktur.

Neuorganisation der Struktur der Vermessungs- und Katasterverwaltung

Mit Ministeratsbeschluss vom 13. September 2011 wurde die künftige Struktur der Vermessungs- und Katasterverwaltung festgelegt.

Nähere Einzelheiten vermitteln Ihnen die Antworten zu häufig gestellten Fragen zu diesem Thema.

  • Warum war die Neuorganisation der Vermessungs- und Katasterämter notwendig?
  • Welche Gründe waren für die Standorte der Niederlassungen maßgebend?
  • Welche Auswirkungen hat die Neuorganisation auf das LVermGeo?
  • Wie ist der zeitliche Rahmen der Neuorganisation?
  • Bis wann soll ein Vermessungs- und Katasteramt schließen?
  • Was passiert mit den Bediensteten der aufzulösenden
    Vermessungs- und Katasterämter?
  • Wann werden die Bediensteten versetzt?
  • Werden neue Dienstgebäude für die neuen Niederlassungen benötigt?
  • Was passiert mit den aufgegebenen Dienstgebäuden?
  • Welche Möglichkeit haben Bürgerinnen und Bürger in Zukunft, um die Dienstleistungen des Vermessungs- und Katasteramts in Anspruch zu nehmen?

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Warum war die Neuorganisation der Vermessungs- und Katasterämter notwendig?

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten die Datenhaltung und viele Arbeitsabläufe auf die Informations- und Kommunikationstechnik umgestellt sowie satellitengestützte Vermessungsverfahren eingeführt. Dadurch konnten die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet und der Personalbedarf reduziert werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten zehn Jahren bereits 430 Stellen eingespart. Die Nutzung innovativer Technologien und der damit einhergehende Personalabbau werden sich auch in der Zukunft weiter fortsetzen. Dieser Weg wurde auch vom Rechnungshof in seinem Prüfbericht über die Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausdrücklich bestätigt.

Für eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung braucht ein Vermessungs- und Katasteramt ein entsprechendes Personalvolumen. Notwendige Spezialisierungen auf einzelne Aufgabenstellungen sind in kleinen Einheiten nicht zu erreichen und daher auch nicht zielführend. Entsprechend dem ermittelten langfristig notwendigen Personalbedarf ergibt sich ein zukünftiger Bedarf von insgesamt sechs Vermessungs- und Katasteramtsbezirken mit einer Personalstärke von rd. 120 Bediensteten. Die Aufgaben sollen in jedem Amtsbezirk an zwei Standorten wahrgenommen werden.

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Welche Gründe waren für die Standorte der Niederlassungen maßgebend?

Für die Auswahl der Niederlassungsstandorte waren im Wesentlichen folgende Kriterien maßgebend:

  • eine möglichst ausgewogene räumliche Verteilung der Standorte,
  • ­die Erreichbarkeit der Niederlassungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Bediensteten mit noch angemessenem Aufwand,
  • ­die Stärkung strukturschwacher Bereiche zu Lasten der Ballungszentren,
  • ­die Berücksichtigung erfolgter oder beabsichtigter Standortänderungen von Bundes- und Landesbehörden,
  • ­das Festhalten an den bestehenden Standorten zur Minimierung der Kosten und Versetzungen und
  • ­verfügbare Arbeitsplätze an den Standorten als Basis für eine schnelle Umsetzung.

Bei der Standortauswahl wurde der Stärkung des ländlichen Raums ein besonderes Gewicht zugeordnet. Danach konnten die Standorte in den größeren Städten (Oberzentren) mit tlw. eigenem Stadtvermessungsamt nicht beibehalten werden. Die Stadtvermessungsämter erbringen als kommunale Vermessungsstelle Dienstleistungen des Vermessungs- und Katasteramts, wie z. B. Liegenschaftsvermessungen an eigenen Grundstücken, Ausführung von Bodenordnungsverfahren, Tätigkeiten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Sie erteilen auch Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.

Standortkarte (1,3 MB)

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Welche Auswirkungen hat die Neuorganisation auf das LVermGeo?

Das Landesamt für Vermessung- und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) ist von der Entscheidung über die Standorte der Vermessungs- und Katasterämter nicht unmittelbar berührt. Im Zuge dieser Neuorganisation sollen aber die Außenstellen des LVermGeo in Neustadt an der Weinstraße und Alzey im Dienstgebäude des aufzulösenden Vermessungs- und Katasteramts Bad Kreuznach zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen auch Tätigkeiten vom LVermGeo auf die neu strukturierten Vermessungs- und Katasterämter übertragen werden.

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Wie ist der zeitliche Rahmen der Neuorganisation?

Der Ministerrat hat im September 2011 die zukünftige Struktur der Vermessungs- und Katasterverwaltung beschlossen. Die Neuorganisation soll möglichst innerhalb der nächsten vier Jahre umgesetzt werden. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Neuorganisation ist in erster Linie die Änderung der Anlage der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVermDVO), aber auch der Gutachterausschussverordnung. Beide Landesverordnungen werden voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten. Erst nach diesem Zeitpunkt können die Führungskräfte der neuen Behörden ernannt, die Bediensteten den neuen Vermessungs- und Katasterämtern zugewiesen werden und eine neue Geschäftsordnung in Kraft treten. Die künftig wegfallenden Standorte bleiben zunächst temporär bestehen.

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Bis wann soll ein Vermessungs- und Katasteramt schließen?

Die Reform soll möglichst in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Schließung eines Vermessungs- und Katasteramts steht noch nicht fest. Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestrebte möglichst sozialverträgliche Umsetzung der Reformmaßnahmen, unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, der Altersteilzeit oder des vorzeitigen Ruhestands, erfordert umfassende Erhebungen und Erörterungen der persönlichen Vorstellungen über die künftige Verwendung der Bediensteten und deren Abwägung mit dienstlichen Belangen. Die Maßnahmen zur Umsetzung stehen noch am Anfang. Zuverlässige Angaben über die Schließung können noch nicht gemacht werden. Die Zeitpunkte werden von Amt zu Amt verschieden sein. Wesentlich ist, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufzulösenden Dienststellen an den beiden dauerhaften Niederlassungen aufgenommen werden können. Erst danach werden die Standorte geschlossen.

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Was passiert mit den Bediensteten der aufzulösenden Vermessungs- und Katasterämter?

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung angestrebt.
Die Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung soll für die Bediensteten möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Der Abfederung der sozialen Härten vor allem durch lange Anfahrtswege und ungünstige Verkehrsverbindungen wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierfür stehen beispielsweise folgende Möglichkeiten offen:

  • ­Erledigung geeigneter Tätigkeiten in Form von Telearbeit,
  • ­vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst mittels einer Ruhestandsregelung (nur Beamte),
  • ­Mitarbeit in einer Servicestelle am Standort einer aufgelösten Dienststelle,
  • ­Versetzung zu einer anderen Behörde.

Einvernehmliche Lösungen stehen im Vordergrund. Die Grenzen der neuen Vermessungs- und Katasteramtsbezirke werden bei der sozialverträglichen Umsetzung kein Hindernis sein. Die Zuordnung zu einer näher gelegenen Dienststelle der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist ebenfalls eine Option für die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

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Wann werden die Bediensteten versetzt?

Die Bediensteten der Vermessungs- und Katasterämter werden mit dem Inkrafttreten der LGVermDVO zu den neugebildeten Vermessungs- und Katasterämtern versetzt. Sie behalten in der Regel ihre Dienstorte bis auf Weiteres bei. Einvernehmliche Wechsel zu anderen Dienststellen können ermöglicht werden.

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Werden neue Dienstgebäude für die neuen Niederlassungen benötigt?

Zur Umsetzung der Reform werden grundsätzlich keine neuen Dienstgebäude errichtet. Das Konzept sieht die Nutzung vorhandener landeseigener oder angemieteter Objekte vor. Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall in geringem Umfang auch zusätzliche Räumlichkeiten an den auf Dauer bestehen bleibenden Standorten angemietet werden.

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Was passiert mit den aufgegebenen Dienstgebäuden?

Die Dienstgebäude sind vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) angemietet. Der jeweilige Mietvertrag wird zu gegebener Zeit gekündigt. Das betreffende Gebäude wird vom LBB entweder weiter vermietet oder veräußert.

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Welche Möglichkeit haben Bürgerinnen und Bürger in Zukunft, um die Dienstleistungen des Vermessungs- und Katasteramtes in Anspruch zu nehmen?

Den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach Auskunft und Auszügen aus den Geobasisinformationen und Vermessungsleistungen wird in der Übergangszeit bis zur Auflösung an allen Standorten Rechnung getragen. An den auf Dauer bestehen bleibenden Standorten wird auch künftig Bürgerservice im bisherigen Umfang geboten. Darüber hinaus stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung:

  1. Vermessungsleistungen der derzeit 86 im Land verteilten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die bisher schon mehr als 80% der Liegenschaftsvermessungen in Rheinland-Pfalz erledigen,
  2. die Auskunfts- und Auszugserteilung durch 86 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie derzeit 66 kommunale Stellen (Kreisverwaltungen und Verbandsgemeinden) auf freiwilliger Basis und
  3. leistungsfähige IT- und Kommunikationsmöglichkeiten mit den Vermessungs- und Katasterbehörden über das Internet.

Ergänzend sollen im Zuge der Aufgabe von Standorten bei entsprechendem Bedarf dort Anlaufstellen der Vermessungs- und Katasterverwaltung eingerichtet werden.

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Downloads

Download-Icon LGVerm (36.24 kB)
Download-Icon LGVermDVO (72.93 kB)
Download-Icon ÖbVIVO (300.83 kB)
Download-Icon VV-ErhebungGeoBasis (194.91 kB)
Download-Icon VV-FührungGeoBasis (117.13 kB)
Download-Icon VV-ÜbermittlungGeoBasis (91.88 kB)
Download-Icon VV-FestsetzungenGeoBasis (166.32 kB)

Externe Links

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Vermessungs- und Katasterämter

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur-innen und Öffentliche bestellte Vermessungs-ingenieure