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Fahrtraining auf nasser Fahrbahn
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Technische Fahrzeugüberwachung

Nach § 29 StVZO haben  in bestimmten regelmäßigen Zeitabständen die Halter ihre Fahrzeuge darauf untersuchen zu lassen, ob sich diese in technisch vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Dabei wird unterschieden zwischen Haupt-, Abgas- und Sicherheitsüberprüfungen.

Die Prüfung und Überwachung, ob für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen genügen, ist eine originär staatliche Aufgabe. Ziel der Kontrollen ist es, die Allgemeinheit vor Gefahren durch technische Mängel an Kraftfahrzeugen zu schützen.

Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich der Staat privater Personen (Beliehenen), die er insoweit zur Ausübung hoheitlicher Funktionen beliehen hat.

In Rheinland-Pfalz sind dies der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. als Technische Prüfstelle sowie anerkannte Überwachungs-Organisationen.

Zur Durchführung der Fahrzeugüberwachung werden vom TÜV amtlich anerkannte Sachverständige sowie amtlich anerkannte Prüfer und von den Überwachungsorganisationen Prüfingenieure eingesetzt.

Auswahl und Ausbildung der Sachverständigen, Prüfer und Prüfingenieure werden vom TÜV und den Überwachungsorganisationen vorgenommen.

Die Anforderungen an diesen Beruf sind nebenstehend (Download) dargestellt. Bei Interesse an diesem Beruf stehen die im nebenstehenden Dokument aufgeführte Technische Prüfstelle oder an die ebenfalls genannten Überwachungsorganisationen zur Verfügung.

Ansprechpartner

 

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Wolfgang Pörsch
Emmeransstraße 39
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2293
Fax: 06131-1617-2293
Kontakt:  Wolfgang.Poersch@isim.rlp.de

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