Nach § 29 StVZO haben in bestimmten regelmäßigen Zeitabständen die Halter ihre Fahrzeuge darauf untersuchen zulassen, ob diese sich in technisch vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Dabei wird unterschieden zwischen Haupt- Abgas- und Sicherheitsüberprüfungen.
Die Prüfung und Überwachung, ob für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen genügen, ist eine originär staatliche Aufgabe. Sinn und Zweck derartiger Kontrollen ist es, die Allgemeinheit vor Gefahren durch technische Mängel an Kraftfahrzeugen zu schützen.
Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich der Staat privaten Personen (Beliehenen) die er insoweit zur Ausübung hoheitlicher Funktionen ermächtigt.
In Rheinland-Pfalz ist dies der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. als Technische Prüfstelle sowie anerkannte Überwachungs-Organisationen.
Zwecks Durchführung der Fahrzeugüberwachung werden vom TÜV amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer und von den Überwachungsorganisationen Prüfingenieure eingesetzt.
Auswahl und Ausbildung der Sachverständigen, Prüfer und Prüfingenieure werden vom TÜV und den Überwachungsorganisationen vorgenommen.
Die Anforderungen an diesen Beruf ersehen Sie nebenstehend (Download). Bei Interesse an diesem Beruf wenden Sie sich bitte direkt an die im nebenstehenden Dokument aufgeführte Technische Prüfstelle oder an die ebenfalls genannten Überwachungsorganisationen.

Technische Fahrzeugüberwachung
Ansprechpartner
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
Wolfgang Pörsch
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2293
Fax: 06131-1617-2293
Kontakt: Wolfgang.Poersch@isim.rlp.de
