Für Gefahrguttransporte bestehen auf Bundes - und EU - Ebene sowie international eine Vielzahl von Vorschriften, die ständig wegen verbesserter technischer Transportmöglichkeiten und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Produkten aktualisiert werden müssen. Diese Änderungen werden grundsätzlich in einem zweijährigen Rhythmus bekannt gegeben.
Dies ist zwar notwendig, macht die Vorschriften aber nicht einfacher. Zudem sind sie oft für die Praxis nicht immer verständlich und wenig anwendungsfreundlich gestaltet. Für die Umsetzung der Gefahrguttransportvorschriften sind in Bundesländern in der Regel die jeweiligen Verkehrsressorts zuständig sind. Für die Überwachung in den Unternehmen gibt es unterschiedliche Länderregelungen. Die Überwachung auf den Straßen übernehmen Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr.
Da sich die Behörden nicht nur als reine Überwachungsorgane sehen, sondern auch den Firmen bei der richtigen Anwendung der Gefahrgutrechtsvorschriften beratend zur Seite stehen wollen, hat das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die nachfolgenden Seiten im Internet eingerichtet. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Gefahrgutrechtsvorschriften für den Anwender transparent darzustellen und damit die Beförderung gefährlicher Güter sicherer zu machen.
Es werden auf den nachfolgenden Seiten aktuelle Informationen und Erläuterungen zu den sich ändernden Gefahrgutrechtsvorschriften bekannt gegeben. Damit sollen die am Gefahrguttransport Beteiligten besser informiert werden. Durch geeignete Maßnahmen und zielgerichtetes Handeln kann das Risiko, dass bei einem Transport etwas passiert, weiter gesenkt werden.
Die Informationen zu ADR 2011 und RSEB 2011 werden Ihnen in der nebenstehenden Gefahrgutdokumentsammlung, zum herunterladen, zur Verfügung gestellt.
Die für Rheinland-Pfalz gültige Allgemeinverfügung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 GGVSEB ist in der Gefahrgut-Dokumentensammlung enthalten.

Gefahrgut
Ansprechpartner
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
Jörg Holzhäuser
Emmeransstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2297
Fax: 06131-1617-2297
Kontakt: Joerg.Holzhaeuser@isim.rlp.de
Externe Ansprechpartner
BAG (Bundesamt für Güterverkehr Köln)
Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (Berlin)
BAM - Ansprechpartner für Gefahrgutverpackungen, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und zuständige Stelle nach § 8 GGVSEB und § 6 GGVSee
Bundesanzeiger
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: 030-18300-0
EBA (Eisenbahn Bundesamt)
EU-Kommission
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
Aufsichtsbehörden für Gefahrguttransporte radioaktiver Stoffe
