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Ansicht einer Verkehrsbeeinflussungsanlage auf einer Bundesautobahn
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Führerschein mit 17

Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“


Bei den zuständigen Führerscheinstellen in den Kreis- oder Stadtverwaltungen des Landes können Anträge zum Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“ gestellt werden. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.

Im Rahmen des Modellprojektes kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Die benannte Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden. Dies müssen nicht die Erziehungsberechtigten sein. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis schließt die Begleiterfunktion aus, ein früheres Fahrverbot von ein bis drei Monaten ist irrelevant. Die Begleitperson darf bis zu drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Ein Einweisungslehrgang durch einen Fahrlehrer ist für die Begleitperson nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber auf freiwilliger Basis empfohlen. Die Höhe der Gebühr beträgt 12,80 Euro. Bei mehreren Begleitpersonen kommen jeweils nochmals 5,10 Euro hinzu.

Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer und damit wie jeder andere Pkw-Fahrer haftbar. Die Begleitperson hat lediglich beratende Funktionen, sie darf nicht ins Steuer greifen. Die Kfz-Versicherung muss aus versicherungsrechtlichen Gründen über die Teilnahme am Begleiteten Fahren informiert werden. Fährt der junge Fahranfänger ohne Begleitperson oder mit einer betrunkenen Begleitperson, wird der Führerschein wieder entzogen, er kann erst nach Absolvieren eines Aufbauseminars für Fahranfänger (circa 200 Euro) wieder erteilt werden.

Downloads

Download-Icon Führerschein mit 17
Infoblatt "Führerschein mit 17" (ca. 400 KB)