Nach wie vor ist das Straßennetz - gemessen an den erbrachten Verkehrsleistungen - der Verkehrsträger Nummer 1. Aufgrund der zentralen Lage des Landes Rheinland-Pfalz sind optimale Verknüpfungen mit dem europäischen Fernstraßennetz und die Verbesserung der überregionalen und regionalen Straßenverbindungen die wesentlichen Ziele rheinland-pfälzischer Straßenbaupolitik.
Hierzu ist es erforderlich:
- das vorhandene Straßennetz leistungsfähig und verkehrssicher zu erhalten;
- vorhandene Lücken im Fernstraßennetz zu schließen;
- Ortsdurchfahrten bedarfsgerecht auszubauen;
- Verkehrsverbesserungen und Entlastungen der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen durch den Bau von Ortsumgehungen zu erreichen;
Das klassifizierte Straßennetz in Rheinland-Pfalz umfasste Anfang des Jahres 2012 rund 875 km Autobahnen mit rund 500 km Anschlussästen und Rampen, rund 2.945 km Bundesstraßen, rund 7.230 km Landesstraßen, 7.365 km Kreisstraßen sowie nicht gezählte Kilometer Stadt-, Gemeinde- und Industriestraßen.
Das Land ist als Baulastträger für die Landesstraßen zuständig für die Wahrnehmung aller hieraus resultierenden Aufgaben. Dies betrifft Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist als Oberste Straßenbaubehörde zuständig für die grundsätzlichen Fragestellungen. Die Vorhaben des Landesstraßenbaus ergeben sich aus den Bauprogrammen, die jeweils im Rahmen des Landeshaushaltsplanes (Doppelhaushalt) jahresbezogen festgelegt werden. Das Landesstraßenbauprogramm hat ein Volumen von jährlich rund 80 Mio. EUR.
Bezüglich der Bundesfernstraßen obliegt dem Land die Auftragsverwaltung für den Straßenbaulastträger Bund. Über die Bereitstellung der Finanzmittel entscheidet der Bund allein. Welche Straßen neu gebaut, ausgebaut oder saniert werden, wird für den Bereich der Bundesfernstraßen auf der Grundlage des Bedarfsplans sowie der finanziellen Vorgaben des Bundeshaushalts in Bauprogrammen festgelegt. Zurzeit stellt der Bund dem Land Rheinland- Pfalz jährlich rund 350 Mio. EUR für die Umsetzung dieser Bauprogramme zur Verfügung.
Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Kreisstraßen erfolgt ebenfalls durch das Land. Über die Durchführung von Bauvorhaben im Bereich des Kommunalen Straßenbaus entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte selbst. Zur Finanzierung der Vorhaben im Kommunalen Straßenbau gewährt das Land den kommunalen Straßenbaulastträgern Zuwendungen. Es handelt sich hierbei um Fördermittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und des Landes nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz. Neben Straßen werden auch Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs gefördert.
Obere Straßenbaubehörde und somit zuständig für die operativen Aufgaben im Straßenbau in Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Er ist seit dem 01.02.2002 in der Rechtsform eines Eigenbetriebs des Landes organisiert.

