Nach wie vor ist das Straßennetz - gemessen an den erbrachten Verkehrsleistungen - der Verkehrsträger Nummer 1. Die Verkehrsinfrastruktur leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Die zentrale Lage von Rheinland-Pfalz "mitten in Europa" birgt zum einen Standortvorteile, die es zu erhalten und auszubauen gilt; andererseits müssen Belastungen, die sich aus der zwangsläufigen Nutzung als Transitland ergeben, vermindert werden.
Vor diesem Hintergrund sind optimale Verknüpfungen mit dem europäischen Fernstraßennetz und die Verbesserung der überregionalen und regionalen Straßenverbindungen wesentliches Ziel der rheinland-pfälzischen Straßenbaupolitik.
Hierzu ist es erforderlich:
- das vorhandene Straßennetz leistungsfähig und verkehrssicher zu erhalten.
- vorhandene Lücken im Fernstraßennetz zu schließen;
- Ortsdurchfahrten bedarfsgerecht auszubauen;
- Verkehrsverbesserungen und Entlastungen der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen durch den Bau von Ortsumgehungen zu erreichen;
Bei der Realisierung von Straßenbauvorhaben sind neben den planerischen, technischen und rechtlichen Belangen, Aspekte des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung von zentraler Bedeutung. Beispielsweise ist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufzuzeigen, wie die mit dem Straßenbau einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vermieden und kompensiert werden können.
Das klassifizierte Straßennetz in Rheinland-Pfalz umfasste Anfang des Jahres 2008 rund 870 km Autobahnen mit rund 500 km Anschlussästen und Rampen, rund 2.955 km Bundesstraßen, rund 7.220 km Landesstraßen, 7.410 km Kreisstraßen sowie nicht gezählte Kilometer Stadt-, Gemeinde- und Industriestraßen.
Das Land ist Baulastträger für die Landesstraßen und damit zuständig für die Wahrnehmung aller hieraus resultierenden Aufgaben wie Planen, Bauen, Finanzieren, Unterhalten und Betreiben. Bezüglich der Bundestraßen obliegen dem Land im Auftrag des Straßenbaulastträgers Bund die Planung, der Bau und der Betrieb der Bundesfernstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen); über die Bereitstellung der Finanzmittel entscheidet der Bund allein. Auch das Planen, Bauen, Unterhalten und Betreiben der Kreisstraßen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit den Kommunen (Kreise) durch das Land.
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist als Oberste Straßenbaubehörde zuständig für die grundsätzlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Planung, Bau und Betrieb der Straßen. Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Umsetzung der verkehrspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung werden hier die grundsätzlichen Entscheidungen im Bereich des Straßenwesens vorbereitet und die Erfüllung der Aufgaben durch die Straßenbaubehörden koordiniert.
Obere Straßenbaubehörde und somit zuständig für die operativen Aufgaben im Straßenbau in Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Er ist seit dem 01.02.2002 in der Rechtsform eines Eigenbetriebs des Landes organisiert.
Welche Straßen neu gebaut, welche ausgebaut oder saniert werden und welche Mittel dafür bereit gestellt werden sollen, wird für den Bereich der Bundesfernstraßen auf der Grundlage des Bedarfsplans-2004, der die Neubaumaßnahmen und die wesentliche Erweiterungen bei den der Bundesfernstraßen zum Gegenstand hat, sowie der finanziellen Vorgaben des Bundeshaushalts in Bauprogrammen festgelegt. Diese werden jährlich zwischen dem Bund und dem Land hinsichtlich der wesentlichen kostenrelevanten Vorhaben abgestimmt. Die Vorhaben des Landesstraßenbaus ergeben sich aus den Bauprogrammen, die jeweils im Rahmen des Landeshaushaltsplanes (Doppelhaushalt) jahresbezogen festgelegt werden. Über die Durchführung von Bauvorhaben im Bereich des Kommunalen Straßenbaus entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte selbst. Der Bereich der Stadt- und Gemeindestraßen ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung organisiert.
Zur Finanzierung der Vorhaben im Kommunalen Straßenbau gewährt das Land Rheinland-Pfalz den kommunalen Straßenbaulastträgern - also Landkreisen, Städten und Gemeinden - Zuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Es handelt sich hierbei um Fördermittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG - früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsesetz - GVFG) und des Landes nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG). Mit diesen Mitteln werden insbesondere der Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, Brücken und Radwege sowie die Anlegung von Busspuren und die Einrichtung von Verkehrsleitsystemen gefördert.

