Die Verbesserung des Lärmschutzes ist zentraler Schwerpunkt der Verkehrspolitik der Landesregierung. Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität vieler Menschen. Der Schutz der Gesundheit der Betroffenen muss nach dem Willen der Landesregierung, vor allem, wenn es um die Nachtruhe geht, Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben. Die Landesregierung setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass die Fluglärmbelastungen der betroffenen Kommunen durch die Flugplätze, insbesondere durch den Flughafen Frankfurt, so gering wie möglich bleiben.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte sich grundsätzlich sowohl im Raumordnungs- als auch im Planfeststellungsverfahren dafür besonders eingesetzt, eine Nord-Ost-Variante der Landebahn in Frankfurt zu realisieren. Dies wäre für die rheinland-pfälzische Bevölkerung auch beim nächtlichen Fluglärm eine wesentlich weniger belastende Variante.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die hessische Landesregierung aufgefordert, ein konsequentes Nachtflugverbot in der Kernzeit von 23 bis 5 Uhr umzusetzen. Nach Auffassung des Landes können den Anwohnern in der Umgebung des Frankfurter Flughafens weitere Fluglärmbelastungen insbesondere in der Nachtzeit nicht zugemutet werden. Die hessische Landesregierung hat als Planfeststellungsbehörde im Gegensatz dazu die Zusagen des Mediationsergebnisses nicht eingehalten und Revision gegen das erstinstanzliche Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel eingelegt.
Die Landesregierung hat im Übrigen bereits im November 2009 einen Entschließungsantrag im Bundesrat zur Verbesserung des Verkehrslärmsschutzes eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den luftverkehrsrechtlichen Rahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm nicht zu Lasten des Ruhebedürfnisses der Bevölkerung in der Nachtzeit zu verändern. Die Landesregierung vertritt den klaren Standpunkt, dass die bisherige Rechtsprechung zur Begrenzung von Nachtflügen nicht durch eine Gesetzesänderung zugunsten wirtschaftlicher Interessen aufgegeben werden darf.
Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz im März 2011 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, bei der Festlegung von Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs nach der Sicherheit dem nächtlichen Lärmschutz Priorität vor anderen Belangen einzuräumen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit wiederholt an den hessischen Ministerpräsidenten, den Bundesverkehrsminister, den Direktor des Bundesaufsichtsamtes und den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gewandt und die zukünftige massive Lärmbelastung für die Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen aufgezeigt und insbesondere eine Änderung der Flugrouten gefordert.
Die Landesregierung ist darüber hinaus seit Mitte 2010 in der Fluglärmkommission Frankfurt/Main vertreten – allerdings wegen der Vorgaben des hessischen Wirtschaftsministeriums nur mit Gaststatus. Eine Einflussmöglichkeit auf die Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, das die Rechtsverordnung zu den jeweiligen Flugverfahren erlässt, bzw. den Vorschlag der Deutschen Flugsicherung zur Festlegung der Flugrouten besteht dabei allerdings nicht. Das Land hat im Übrigen erreicht, dass in der zunächst nur unter hessischer Beteiligung geplanten Task-Force zur Optimierung der Flugrouten insbesondere hinsichtlich der Anflughöhen, nunmehr auch die Landesregierung mitwirkt. Zielsetzung ist die möglichst kurzfristige Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen.
Die Landesregierung hat bereits frühzeitig entschieden, gegen die Festlegung der Flugrouten vorzugehen. Nach juristischer Prüfung der Erfolgsaussichten wird eine Klage der am meisten betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften finanziell unterstützt. Die fünf Ortsgemeinden Klein-Winterheim, Ober-Olm, Lörzweiler, Nackenheim und Nierstein des Landkreises Mainz-Bingen haben stellvertretend für die Region Klage gegen die Abflugrouten der Südumfliegung sowie gegen die Anflugrouten beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht. Das Land Rheinland-Pfalz wird 50Prozent der Kosten des Klageverfahrens tragen.
Die Landesregierung hat mehrere Gutachten beauftragt, mit denen aufgezeigt werden konnte, dass es Alternativen zu den festgelegten Flugverfahren gibt, die Rheinland-Pfalz weniger belasten würden. Zusätzlich hat die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger auf einer Reihe von Veranstaltungen über die geplanten Veränderungen der Flugrouten und die zunehmenden Fluglärmbelastungen informiert.
Der darüber hinaus gehende bereits von der früheren Landesregierung angestoßene Dialog mit den Fluglärminitiativen wird fortgesetzt. Dabei unterstützt die Landesregierung nachdrücklich die Aktivitäten der vom Fluglärm betroffenen Kommunen sowie der Bürgerinitiativen. Regelmäßig finden Gespräche mit Bürgerinitiativen statt.

