Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) hat die Bundesregierung im Jahr 2003 auf der Basis umfangreicher Erhebungen, Analysen und Bewertungen die finanziellen Eckwerte und den Bedarf für den Neubau, den wesentlichen Ausbau sowie die Erhaltung des Fernstraßennetzes festgelegt.
Der BVWP enthält einen Großteil der von den Ländern geforderten Projekte in den grundsätzlichen Kategorien ''Vordringlicher Bedarf'' und ''Weiterer Bedarf''. Die rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage zur Finanzierung der BVWP-Projekte wurde über die parlamentarische Verabschiedung des fortgeschriebenen Bedarfsplans im Bundestag im Jahr 2004 geschaffen. Der BVWP bildete hierfür die Arbeitsgrundlage, allerdings ist es zu Verschiebungen bei Einzelprojekten im Beratungsverfahren gekommen. Alleinige Verbindlichkeit hat heute der Bedarfsplan 2004. Dieser wird gegen Ende des Jahrzehnts überprüft. Die neuerliche grundsätzliche Fortschreibung des BVWP und des Bedarfsplans ist in der ersten Hälfte des kommenden Jahrzehnts vorgesehen.
Die rheinland-pfälzischen Straßenbaumaßnahmen des Bedarfsplans-2004 finden Sie in der nebenstehenden Datei.

