Aus 8 Teilprogrammen werden 2012 insbesondere für gebietsbezogene, aber auch für gebietsunabhängige kommunale Vorhaben Städtebauförderungsmittel zur Verfügung gestellt (§ 18 Ab
s. 1 Nr.11 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LFAG).
Gebietsbezogene Städtebauförderungsprogramme:
- Das Sanierungsprogramm (§ 142 BauGB) dient der Entwicklung von Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten mit gebietsbezogenen städtebaulichen Missständen.
- Das Entwicklungsprogramm (§§ 165, 142 BauGB) dient vor allem der Konversion großer Militär-, Bahn-, Gewerbe- und Industriebrachen oder der Sicherung von Standorten für Infrastruktureinrichtungen.
- Das Programm Soziale Stadt (§§ 171e, 142 BauGB) dient der Entwicklung von Stadt- und Ortsbereichen, in denen verschärfte soziale sowie wirtschaftliche und städtebauliche Probleme bestehen und die deshalb einen besonderen Entwicklungsbedarf haben.
- Das Programm Stadtumbau (§§ 142, 171b, 172 BauGB) dient der Entwicklung von Stadt- und Ortsbereichen oder Gewerbestandorten, die als Folge der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung von erheblichen städtebaulichen oder wirtschaftsstrukturellen Funktionsverlusten bedroht oder betroffen sind und einen besonderen wirtschaftlichen oder technologischen Erneuerungs- und Entwicklungsbedarf haben.
- Das Programm Aktive Stadtzentren (§§142, 171b, 171b Abs. 2, 172 BauGB) dient der Entwicklung von Funktionsverlusten bedrohter zentraler Versorgungsbereiche, die als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben erhalten und entwickelt werden sollen.
- Das Programm Historische Stadtbereiche (§§ 172, 142 BauGB) dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten.
- Das Programm Ländliche Zentren (§§ 142, 171b, 171e, 172 BauGB) dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten in kleinen Städten, die zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen.
Vorhabenorientiertes Städtebauförderungsprogramm: - Das Strukturprogramm dient unabhängig von Gesamtmaßnahmen der Entwicklung städtebaulich, strukturpolitisch oder konversionsbedingt bedeutender Einzelvorhaben, die geeignet sind, wesentliche Ziele der städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung zu verwirklichen.

