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Die Pfalz bei Kaub
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Sanierungsprogramm

Programmüberblick

Fördermaßnahmen:
Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB als Einheit (gebietsbezogene Gesamtmaßnahme).

Förderzweck:
Behebung städtebaulicher Missstände in Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten mit dem Ziel einer nachhaltigen Aufwertung des festgelegten Gebietes und einer Stabilisierung seiner Funktionen vor allem als Wohn-, Handels-, Arbeits- und Aufenthaltsstandort.

Förderungsgegenstand:
Die Zuwendungen werden der Gemeinde für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bereitgestellt, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen. Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes können Einzelmaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören Vorbereitungsmaßnahmen, Untersuchungen, Planungen, Beratungsleistungen, Ordnungsmaßnahmen, Grunderwerb, Erschließungsmaßnahmen, Baumaßnahmen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen), Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Abschlussmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger/Maßnahmeträger:
Zuwendungsempfänger und Träger der Gesamtmaßnahme ist die Gemeinde.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzung für die Förderung der Gesamtmaßnahme ist, dass das besondere Städtebaurecht angewendet wird und die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde allein getragen noch anderweitig gedeckt werden können. Grundlagen der Förderung sind die vorbereitenden Untersuchungen, die städtebauliche Rahmenplanung, die Satzung, die Gebietsabgrenzung und die Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Art, Umfang und Höhe der Förderung:

Förderungsfähig sind alle Ausgaben der Gemeinde für Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Gesamtmaßnahme nach Maßgabe allgemeiner und besonderer Zuwendungsbestimmungen. Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die sanierungsbedingten Ausgaben der Gemeinde für Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der sanierungsbedingten Einnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Zuwendung erfolgt in der Regel als Zuschuss.

Zielgruppe:

Oberzentren, Mittelzentren, städtisch geprägte Grundzentren mit den Innenstädten bzw. Ortskernen

Umfang 2011:

45 Fördermaßnahmen

Volumen 2011: 

12,3 Mio. €

Beispiele:

Edenkoben, Diez, Lauterecken, Hetzerath

Hinweis:

Es erfolgen keine Neuaufnahmen mehr.

 

 

Downloads

Download-Icon Sanierungsprogramm Programmentwicklung 2003-2011