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Konnexitätsprinzip

Wer bestellt, der bezahlt

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2004 das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Es stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt. Den Kommunen bringt das Konnexitätsprinzip eine zusätzliche, langfristige finanzielle Sicherheit.

Die Einführung des Konnexitätsprinzips erfolgte durch eine Änderung des Artikels 49 der Landesverfassung. Entsprechend dem neuen Artikel 49 Absatz 5 wird die konkrete Umsetzung des Konnexitätsprinzips durch ein Gesetz geregelt. Dieses Gesetz ist das Konnexitätsausführungsgesetz. Es trat am 16. März 2006 in Kraft.

Das Konnexitätsprinzip bedeutet für das Land, dass es bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zusätzliche Anforderungen zu erfüllen hat. Das Land ist nun unter anderem verpflichtet, eine gründliche Schätzung der Kosten durchzuführen, die den Kommunen durch ein verändertes oder neues Gesetz voraussichtlich entstehen. Dann müssen Regelungen zur Deckung der Kosten getroffen werden, bis hin zur Festlegung von konkreten Geldbeträgen, die das Land den Kommunen zahlt (so genannter Mehrbelastungsausgleich).

Beispiel "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an". Zentraler Punkt dieses Landesprogramms ist, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung kostenlos ist. Wie aber werden die Kommunen dafür kompensiert, dass die Eltern in diesem Zeitraum als Zahler für Kindergartengebühren ausfallen? 

Bei der Umsetzung des Programms wurde so verfahren, wie es vom Konnexitätsausführungsgesetz vorgegeben ist. Im Gesetzgebungsverfahren des "Gesetzes zur frühen Förderung" im Jahr 2005 gab es die notwendigen Berechnungen und Kostenabschätzungen. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände verständigten sich auf die Höhe der Kompensation. Das Ergebnis: Dafür, dass das letzte Kindergartenjahr seit 2006 beitragsfrei ist, zahlt das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen nun das, was ihnen an Einnahmen entgeht. Pro Jahr sind das 25 Millionen Euro.

Downloads

Download-Icon Gesetzentwurf für das 35. LG zur Ãnderung der Verfassung.pdf
Download-Icon Konnexitäts-ausführungsgesetz.pdf
Download-Icon Gesetzentwurf für das Konnexitäts-ausführungsgesetz.pdf
Download-Icon Ablaufdiagramm.pdf
Download-Icon Seminarunterlagen.pdf
Download-Icon Konnexität Aufsatz in Zeitschrift Gemeindehaushalt.pdf