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Die Pfalz bei Kaub
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Fragen und Antworten

Die Kommunen wenden sich in Zweifelsfällen und bei Rückfragen an ihre zuständige Aufsichtsbehörde. Sofern von dort aus eine abschließende Klärung nicht möglich ist oder die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, leitet die Aufsichtsbehörde die Anfrage an die oberste Aufsichtsbehörde weiter. Nur im letzteren Fall werden die Antworten nachfolgend wiedergegeben sowie die Aufsichtsbehörde und die anfragende Kommune unmittelbar über die Antwort informiert.

1. Grundstruktur des KEF-RP
1.1 Systematik
1.2 Begriffe

2. Verfahren
2.1 Verfahren zur Beteiligung (Stand: 08.11.2011)
2.2 Verfahren für den laufenden Vollzug (Stand:15.11.2011)
2.3 Verfahren für die technische Abwicklung in Landeshaushalt und Landesfinanzausgleichsgesetz
2.4 Muster

3. Berechnung der Gesamtleistung des KEF-RP
3.1 Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung (Stand: 30.03.2012) 
3.2 Verbindlichkeiten der Orts- gegenüber der Verbandsgemeinde zum 31.12.2009 
3.3 Keine Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Absetzungen

4. Konsolidierungsmaßnahmen
4.1 Allgemeines (Stand: 30.03.2012)
4.2 Erhöhung der Einzahlungen
4.2.1 Erhöhung der laufenden Einzahlungen (Stand 30.03.2012)
4.2.2 Erhöhung durch  Vermögensveräußerung (Stand: 30.03.2012)
4.2.3 Rückzahlung Stammkapital als Konsolidierungsbeitrag (Stand: 08.11.2011)
4.3 Senkung der Auszahlungen (Stand: 30.03.2012)
4.4 Anerkennung von Maßnahmen aus der Vergangenheit
4.5 "Vortrag" von Maßnahmen in die Zukunft (30.03.2012)

5. Darstellung des KEF-RP im Haushaltsplan
5.1 Veranschlagung und Rechnungsergebnisse (Stand 01.03.2012)
5.2 Anlagen zum Haushaltsplan
5.3 Konsolidierungsmaßnahmen und Saldo der ordentlichen und außerordentlichen 
      Ein- und Auszahlungen

6. Konsolidierungsergebnis
6.1 Mindest-Tilgung als Konsolidierungsergebnis
6.2 Verfehlen der Mindest-Tilgung (Stand 10.10.2011)

7. Konsolidierungsnachweis
7.1 Anerkennung von Konsolidierungsbeiträgen (Stand: 30.03.2012)
7.2 Konsolidierungspfad (Stand 26.10.2011)

8. Zuweisungen aus dem KEF-RP
8.1 Termine
8.2 Nebenbestimmungen


9. Ausbleiben von Konsolidierungsleistungen, Beendigung der Teilnahme
9.1 Nachholung ausgebliebener Konsolidierungsleistungen
9.2 Aussetzung des Konsolidierungsvertrags
9.3 Kündigung des Konsolidierungsvertrags
9.4 Rückforderung von Zuweisungen
9.5 Erreichen des Konsolidierungsziels (Stand: 30.03.2012)
9.6 Ende des Entschuldungsprogramms

10. Sonstiges