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Sportstättenbau

Erstmals mit der Verabschiedung des Goldenen Plans im Jahr 1959 war ein Programm zum planmäßigen Abbau des Sportstättenmangels in der Bundesrepublik Deutschland wirksam geworden. Bis zum Jahre 1975 konnten insgesamt 17,4 Mrd. DM für die Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur aufgewendet werden. Weitere 20 Mrd. DM folgten bis zum Jahr 1992.

In Rheinland-Pfalz standen bis zum Jahr 2006 jährlich rund 11,5 Mio. € als Landeszuwendung für die Sportstätten zur Verfügung. Zu diesen Mitteln kam von 2007 - 2009 ein Betrag in Höhe von 50 Mio. € für die Sanierung von Frei- und Hallenbädern im Rahmen eines Schuldendiensthilfeprogramms.

In den Jahren 2009 - 2011 wurden nach dem Konjunkturprogramm II insgesamt im Bereich des ISIM 46 Sportanlagen gefördert, davon 7 Schulsportprojekte. Die Zuwendungen von Bund und Land betrugen 18,3 Mio. €; weitere 7,8 Mio. € wurden den kommunalen Sportanlagenträgern als zinslose Darlehen zur Verfügung gestellt. Gefördert wurden hauptsächlich Bau und Sanierungen von Sporthallen, Hallenbädern und Sportplatzgebäuden.

Im Jahr 2011 hat der Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen die sogenannte Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Rheinland-Pfalz muss danach ab dem Jahr 2020 den Haushaltsplan grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Die allgemein sehr angespannte Situation der öffentlichen Haushalte verlangt von der Landesregierung mit Blick auf die Schuldenbremse Konsolidierungsmaßnahmen in einem erheblichen Umfang. Dennoch war es möglich, im Doppelhaushalt 2012/2013 jährlich rund 9,2 Mio. € zur Förderung von Sportanlagen vorzusehen. In diesem Betrag sind 2,2 Mio. € enthalten, die dem Landessportbund für ein Sonderprogramm zur Förderung von kleineren Baumaßnahmen der Sportvereine zur Verfügung gestellt werden.