Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Verfassungsschutz ist Verfassungsauftrag. Er ist im Grundgesetz als Teil der wehrhaften Demokratie der Bundesrepublik Deutschland verankert. Danach dient der Verfassungsschutz dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Als Nachrichtendienst vollzieht er auf der Grundlage der Verfassungsschutzgesetze vor allem Aufgaben der Informationsbeschaffung und -auswertung über extremistische Bestrebungen. Die von ihm gewonnenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für die politische Auseinandersetzung. Sie können jedoch auch Basis für exekutive Maßnahmen wie Vereinsverbote oder für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sein.
Die Arbeit des Verfassungsschutzes
Aufgaben und Befugnisse des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sind im Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) festgelegt. Dazu gehören die Beobachtung von verfassungsfeindlichen bzw. sicherheitsgefährdenden Bestrebungen, also Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und sonstiger Ausländerextremismus sowie die Spionageabwehr und der Geheimschutz.
Die Beobachtungstätigkeit des Verfassungsschutzes dient insbesondere der Unterrichtung der Landesregierung, des Landtags und der Öffentlichkeit. Hierzu werden zusammenfassende Berichte, wie beispielsweise der jährliche Verfassungsschutzbericht und themenbezogene Broschüren erstellt sowie Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Beim Geheimschutz - zu dem Sicherheitsüberprüfungen von Geheimnisträgern und der technische Schutz von Verschlusssachen gehören - wirkt der Verfassungsschutz mit.
Der Verfassungsschutz hat keine polizeilichen Befugnisse; er darf weder Personen kontrollieren oder festnehmen, noch Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen.
Die Struktur des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz ist föderal gegliedert. Jedes Bundesland hat eine Verfassungsschutzbehörde. Neben den Landesbehörden für Verfassungsschutz nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln die Aufgaben auf Bundesebene wahr.
In Rheinland-Pfalz ist dies die Abteilung 6 des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur in Mainz mit derzeit 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Abteilung 6 gliedert sich in die Referate:
- Haushalt, Personal, Aus- und Fortbildung, Organisation und Innerer Dienst
- Nachrichtenbeschaffung
- Nachrichtendienstliche Informations-, Kommunikations- und Fachtechnik, Rechts- und Grundsatzfragen
- Spionageabwehr, Sabotagebekämpfung, Geheimschutz
- Rechts-, Links- und Ausländerextremismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsagentur gegen Rechtsextremismus
- Islamismus
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes
Bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben wird der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz von mehreren voneinander unabhängigen Organen wie zum Beispiel der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages, aber auch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz, kontrolliert.
Die Geschichte des Verfassungsschutzes
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz nahm 1950 mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Arbeit auf. Obgleich seine Aufbauphase mitten in die Zeit des „Kalten Krieges“ fiel, war er doch von Beginn an nicht etwa einseitig antikommunistisch ausgerichtet, sondern widmete sich jedweden extremistischen Bestrebungen gleichermaßen.
Bis in die achtziger Jahre bildeten die Beobachtung von linksextremistischen Bestrebungen und die Abwehr von Spionage aus dem früheren Ostblock neben der Bekämpfung des Rechtsextremismus besondere Arbeitsschwerpunkte. Dem linksextremistischen Potenzial konnten zeitweise mehr als dreimal so viele Anhänger zugerechnet werden, wie dem politischen Gegenüber von rechts. Die siebziger und achtziger Jahre waren zudem von einer bedrohlichen Entwicklung in der linksterroristischen Szene gekennzeichnet.
Die „Wende“ 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands 1990 hatten auch Auswirkungen auf den Verfassungsschutz und führten zu veränderten Schwerpunkten. Diese sind heute der Islamismus und der entsprechend motivierte Terrorismus, der Rechtsextremismus sowie der Links- und Ausländerextremismus. Auch die Nutzung moderner Informationstechnologie durch Extremisten, oder die wachsende Bedrohung durch Wirtschaftsspionage fremder Nachrichtendienste vor dem Hintergrund der Globalisierung sind Herausforderungen für den Verfassungsschutz.
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz stellt sich diesen Entwicklungen mit einem seit den Gründerjahren konsequent weiterentwickelten Selbstverständnis. Er versteht sich als eine Dienstleistungsbehörde für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, indem seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre gesetzmäßigen Aufgaben zum Erhalt der Sicherheit des Landes erfüllen.

