Materieller und personeller Geheimschutz
Der Geheimschutz soll sicherstellen, dass sensible Informationen und Vorgänge geheim gehalten und vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Geheim zu haltende Informationen und Vorgänge sind als Verschlusssachen eingestuft. Ihr Bekanntwerden würde den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit unseres Staates gefährden.
Geheimschutz spielt nicht nur im öffentlichen Bereich eine Rolle. Auch in Wirtschaftsunternehmen oder Forschungseinrichtungen wird teilweise mit staatlichen Verschlusssachen umgegangen, so dass auch dort die Regeln des Geheimschutzes angewandt werden. (Geheimschutz in der Wirtschaft)
Rheinland-pfälzische Betriebe und Unternehmen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in die Geheimschutzbetreuung übernommen worden sind, um geheimhaltungsbedürftige Aufträge des Bundes zu erfüllen, werden vom Verfassungsschutz des Landes in Geheimschutzangelegenheiten beraten.
Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes berät der Verfassungsschutz Behörden beim Ergreifen technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der im öffentlichen Interesse geheimschutzbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind im Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) und der Verschlusssachenanweisung (VSA) geregelt.
Der personelle Geheimschutz umfasst im wesentlichen die Überprüfung von Personen, denen amtliche Verschlusssachen anvertraut werden. Nur wer diese Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit bestanden hat, wird zum Geheimnisträger ermächtigt und erhält damit Zugang zu Verschlusssachen. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung regelt das am 15. März 2000 in Kraft getretene rheinland-pfälzische Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG). Zuständige Stelle für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung ist der Geheimschutzbeauftragte der jeweiligen Beschäftigungsstelle. Die rheinland-pfälzische Verfassungsschutzbehörde führt als mitwirkende Behörde die Sicherheitsüberprüfung durch. Werden im Rahmen der Überprüfung Umstände bekannt, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person aufkommen lassen, empfiehlt der Verfassungsschutz, dieser Person den Umgang mit Verschlusssachen zu verwehren.
Der vorbeugende personelle Sabotageschutz ist aufgrund der Ereignisse des 11. September 2001 in New York auch in das rheinland-pfälzische Landessicherheitsüberprüfungsgesetz aufgenommen worden. Schutzgüter sind sicherheitsempfindliche Stellen innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung.
Die von den Regelungen betroffenen Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, dort nur sicherheitsüberprüfte Personen zu beschäftigen.

Geheim-/ Sabotageschutz

