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Hambacher Schloss Neustadt/Weinstraße
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Ausländerextremismus allgemein

Organisationen von Ausländern werden als extremistisch eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, wenn sie durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen oder wenn sie mit ihren Tätigkeiten gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Hierzu gehören in erster Linie mehrere islamistische Organisationen, aber auch einige Organisationen mit linksextremistischer und extrem-nationalistischer bzw. separatistischer Ausrichtung.