"Diese vier Dekaden stehen nicht nur für erfolgreiche und zukunftsweisende Arbeit in der institutionalisierten Zivil-Militärischen Zusammenarbeit, sie spiegeln auch eine sich wandelnde sicherheitspolitische Lage und sich ändernde Anforderungen der Zeit wider", fasste Innenminister Kar-Peter Bruch bei der 40. Jahrestagung Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Wehrbereich II die Veränderungen der Rahmenvorgaben und -anforderungen zusammen.
Zivil-Miltiärische Zusammenarbeit sind all die Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern. Die Bundeswehr dokumentiert den besonderen Stellenwert der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit damit, dass siei hierfür einen eigenständigen Aufgabenbereich eingerichtet hat (ZMZ Bw).
Insbesondere im Rahmen des Katastrophenschutzes hat die Zusammenarbeit mit den Streitkräften ihre besondere Bedeutung für das Land. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist dabei Mittler zwischen den notwendigen Aufträgen der Streitkräfte wie auch den berechtigten Interessen der Bevölkerung des Landes.
Hierdurch ist es möglich, einen optimalen Einsatz von Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr zur Unterstützung ziviler Behörden im Rahmen der Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu erzielen.
In gemeinsamen Übungen, wie Z. B. Florian 2003/2004 oder LÜKEX, wird die ZMZ praxisorientiert geprobt. Weitere Informationen hierzu stehen zum Download zur Verfügung.
Das Wehrbereichskommando II in Mainz sowie das Landeskommando Rheinland-Pfalz haben bereits mehrfach bewiesen, wie schnell und umfassend sie in der Lage sind, Hilfseinsätze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu koordinieren.


