Die in Deutschland stationierten amerikanischen und französischen Streitkräfte beschäftigen derzeit bundesweit rund 18.000 zivile Arbeitnehmer (Stand: 31.12.2009).
Für die Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften gelten u.a. der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II), der Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung (TV SozSich / TaSS) sowie der Tarifvertrag über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommenschutz (Schutz.TV).
Diese Tarifverträge regeln die Eingruppierung und Entlohnung der zivilen Arbeitnehmer sowie die Gewährung von Sozialleistungen, z.B. bei konversionsbedingtem Personalabbau.
Zum TaSS hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur einen Leitfaden (siehe Downloadbox) zusammengestellt, der jetzt bereits in der 6. Auflage den vom Truppenabbau betroffenen Personen Informationen zur Überbrückungsbeihilfe zur Verfügung stellt.
Aufgrund eines Verwaltungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland ist die Entgeltabrechnung der Zivilbeschäftigten bei den amerikanischen und französischen Stationierungsstreitkräften in Deutschland dem Land Rheinland-Pfalz übertragen.
Innerhalb der Landesverwaltung ist die hierfür zuständige Lohnstelle ausländische Streitkräfte in Kaiserslautern als Außenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD-LaS) zentrale Ansprechstelle für die alle Aufgaben in Zusammenhang mit der Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem TV AL II und dem TV SozSich beauftragt.

