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Rettungsdienst-KFZ DRK
Startseite > Sicherheit > Rettungsdienst > Rettungsdienstgesetz

Gesetz regelt seit über 30 Jahren effektiven Rettungsdienst

Mitte der 1970-er Jahre folgte die Politik der Forderung, die bis dato bestehende gesetzliche Regelungslücke im Rettungsdienst zu schließen.
1974 wurde das erste rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz erlassen. Damit wurde der Rettungsdienst staatlich organisiert. Das Land wurde damals in 18 Rettungsdienstbereiche mit 18 Rettungsleitstellen aufgeteilt .

Mit der Gesetzesnovelle im Jahre 2005 wurde unter anderem das Ziel verfolgt, in Rheinland-Pfalz künftig ausschließlich 8 Integrierte Leitstellen (ILtS) einzurichten, an denen alle Leistungserbringer des Rettungsdienstes sowie die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes angeschlossen sind. Weitere wichtige Änderungen waren:

>  Die Einführung Integrierter Leitstellen in Rheinland-Pfalz
>  Die Verbesserung des medizinischen Qualitätsmanagements durch die
    Bestellung "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst"
>  Die Sicherstellung der Notarztversorgung
>  Die Einführung einer Wartezeit von 40 Minuten im Krankentransport

Der aktuelle Wortlaut des Gesetzes ist zum Download eingestellt.

Downloads

Download-Icon Rettungsdienst-gesetz.pdf