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Rettungsdienst grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Rettungsdienst arbeitet mit Nachbarn grenzüberschreitend zusammen

Innenminister Bruch bei einem Termin über grenzüberschreitende Zusammenarbeit Katastrophenschutz

Bei Unfällen und im Krankheitsfall muss Hilfe vielfach über die Grenze hinweg in Anspruch genommen werden, etwa bei schweren Verbrennungen oder anderen schweren Verletzungen. Allerdings erfordert eine ,,alltägliche“ Zusammenarbeit gerade im Bereich des Rettungsdienstes ein besonders hohes Maß an Abstimmung und Regelung, zumal die einzelnen Nationalstaaten über sehr unterschiedliche rettungsdienstliche Systeme verfügen.
Seit dem Jahr 2009 bestehen mit dem Elsass und mit Belgien Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Rheinland-Pfalz. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land gegeben. So können die rheinland-pfälzischen Leitstellendisponenten für den Rettungsdienst gemeinsam mit ihren Kollegen im Elsass oder in Belgien die optimale Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall in Grenznähe abstimmen und bei Bedarf auf die Einsatzkräfte des jeweiligen Nachbarlandes zurückgreifen.

Ebenso sind in der Vereinbarung Fragen der Haftung, der Kostenübernahme oder des geeigneten Zielkrankenhauses geregelt. Katastrophen, Unglücksfälle und Krankheiten halten sich nicht an Staatsgrenzen. Die Vereinbarung soll eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleisten und dazu führen, dass immer das nächstgelegene geeignete Rettungsmittel zum Einsatz kommt.