"Diese Form der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz ist bundesweit einmalig“, stellte Innenminister Karl Peter Bruch Ende 2009 erfreut fest und überreichte Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (HiK-RLP) einen Bescheid über die Anerkennung der Leitungsgruppe der HiK-RLP als zentrale Einrichtung im Sinne des § 6 Nr. 6 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG).
Mit der Anerkennung als zentrale Einrichtung ist auch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro jährlich durch das Land verbunden.
Die Leitungsgruppe der HiK-RLP wird bei eigenen Übungen und Einsätzen sowie bei Katastrophen und im Konfliktfall tätig. Aufgabe der Leitungsgruppe ist es, die jeweilig verantwortliche Einsatzleitung zu beraten und Entscheidungen vorzubereiten.
Sie ist auch Dienstleister für die Verbände vor Ort. In der HiK-RLP sind der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter Unfallhilfe vertreten.
Die Organisation ist zentraler Ansprechpartner des Ministeriums in allen Fragen des medizinischen Katastrophenschutzes und bündelt gleichzeitig die Interessen der beteiligten Organisationen.
Weitere zentrale Einrichtungen des Landes sind die Task-Force-Einheit des Arbeiter-Samariter-Bundes, die Wasserrettungseinheit der Deutschen Lebens- Rettungs- Gesellschaft, die vom Deutschen Roten Kreuz betriebene Zentrale Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) in Sprendlingen, der Regionalverband Mittelrhein der Johanniter Unfallhilfe und das Malteser Katastrophenschutzzentrum Trier-Irsch.
Details zur Leitungsgruppe HiK-RLP sowie Beispiele für die erfolgreiche Tätigkeit sind im Download zum Nachlesen eingestellt

