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DRK-Hubschrauber Unfalleinsatz bei Nacht
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Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst im Katastrophenschutz (SBV-D)

Zusammenarbeit von Hilfsorganisationen und  Feuerwehr  in der Ausbildung an der LFKS

Zusammenarbeit von Hilfsorganisationen und Feuerwehr in der Ausbildung an der LFKS

"Der rheinland-pfälzische Katastrophenschutz ist mit der Neukonzeption gut aufgestellt und für künftige Herausforderung gewappnet. Eine Neufassung des Katastrophenkonzeptes aus 1995 war dringend notwendig, weil zum einen neue Erkenntnisse aus Großeinsätzen und Veranstaltungen, wie zum Beispiel Fußballweltmeisterschaft und Weltjugendtage,  aufgenommen werden sollten. Zum anderen war die Anpassung an das neue Bevölkerungsschutzkonzept des Bundes und damit verbunden eine Neugestaltung der technischen Ausstattung erforderlich“, erklärte Innenstaatssekretär Roger Lewentz anlässlich der Vorstellung des neuen Konzepts und der darin enthaltenen SEG Module (Fahrzeuge und Mannschaften) im Juli 2008 in Mainz.
Die Konzeption wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK) erarbeitet, durch Innenministerium, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)  und Landesfeuerwehrschule (LFKS) geprüft  und mit den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmt. Zuvor wurde die in einem fast halbjährlichen Prozess in den einzelnen Kreisen mit den vor Ort für Katastrophenschutz Zuständigen diskutiert und erörtert.
„Das führt zu einer hohen Akzeptanz der neuen Konzeption unter allen beteiligten Aufgabenträgern“, ist sich Lewentz sicher. Darüber hinaus sei das neue Konzept auch Grundlage für das Landesförderprogramm zur Unterstützung kommunaler Fahrzeugbeschaffungen im Bereich des Katastrophenschutzes. (Förderprogramm SBV-D)

Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufzubauen, betonte Lewentz.  Zwar entschieden die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung und Zuständigkeit darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. „Allerdings ist eine landesweite Konzeption, welche Standards vorgehalten werden sollen, auch eine Hilfe für die Planungen der Kommunen“, sagte der Staatssekretär. „Die Schnittstellen im Katastrophenschutz müssen auch über kommunale Gebietskörperschaften hinaus zusammen funktionieren. Vor dem Hintergrund zurückgehender Ressourcen gibt es und gab es nie „kreiseigene Großschadenslagen“. Alle Partner sitzen in einem Boot“, erklärte Lewentz abschließend.  

Broschüre Katastrophenschutz-Strukturen

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