Überörtliche Schadensereignisse erfordern effektive ressort- und ebenenübergreifende Entscheidungen der verantwortlichen Stellen.
Der Ministerrat hat daher am 6. November 2001 beschlossen, zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse (Krisenmanagement-Land) den Interministeriellen Koordinierungsstab der rheinland-pfälzischen Landesregierung Krisenstab der Landesregierung) einzurichten.
Der Stab setzt sich zusammen aus Staatssekretären(Innen), Abteilungsleitern(Innen) und weiterem entscheidungsbefugtem Leitungspersonal der Ressorts, betroffener Behörden und Institutionen.
Den Vorsitz führt das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, in sachlicher Hinsicht das jeweilige Fachministerium.
Im Rahmen der Bewältigung von Großschadensereignissen, großflächigen Gefahrenlagen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen wird der Interministerielle Koordinierungsstab tätig bei Koordinierungsaufgaben der Ressorts, mit dem Bund, den Bundesländern, den Nachbarstaaten und sonstigen Stellen im Rahmen der abgestimmten Wege im Katastrophenschutz.
Der Interministerielle Koordinierungsstab tritt regelmäßig zwei Mal jährlich ohne besonderen Anlass zur Besprechung aktueller Themen und lagebedingt nach Bedarf (z.B. bei einer Pandemie, besonderen Lagen und der Bund-Länder-Krisenmanagement-Übungs-serie LÜKEX) zusammen.


