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Entwurzelter Baum in einem Wald
Startseite > Sicherheit > Katastrophenschutz > Gefahren - Schutz und Hilfe > Elementarhilfen

Hilfe zur Existenzsicherung bei Elementarschäden

Hilfskräfte beim Hochwassereinsatz

Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen stellen bei Hochwasser- und sonstigen Naturereignissen Ersthilfen für die Betroffenen

In den 1990-er Jahren war Rheinland-Pfalz stark von Hochwasserereignissen betroffen. Durch eine Intensivierung des Hochwasserschutzes konnte das Land diese Elementargefahr im letzten Jahrzehnt erheblich reduzieren.

Aufgrund der damaligen Erkenntnisse hatte das Land als eine der ersten Bundesländer jedoch auch mögliche Hilfmaßnahmen auf Basis einer Verwaltungsvorschrift festgelegt; diese wurde zuletzt Anfang 2012 durch den Ministerrat nochmals aktualisiert.
Damit wurde in Abstimmung mit den örtlichen kommunalen Stellen die Voraussetzung geschaffen, dass eine schnelle Hilfe (z.B. durch Vorortschadenskommissionen) realisiert werden kann.

Die Landesregierung hat jedoch insbesondere auch betont, dass der Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Hilfe als einer der Eckvorgaben für die Handelnden gilt und die Hilfen zur Abwehr einer Existenzbedrohung der Betroffenen durch die überregionalen Schadensereignisse vorgesehen sind.
So scheiden Hilfen insbesondere aus, wenn eine Versicherbarkeit gegeben ist.

Bei Schäden in Wirtschaftsbetrieben sind  zudem EU-rechtliche Verfahrensaspekte zu berücksichtigen. 

Das zuständige Förderreferat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier steht als zentrale Anlauf- bzw. Unterstützungsstelle für Hilfesuchenden sowie  die kommunalen und staatlichen Stellen im Rahmen des Bewilligungs­verfahrens zur Verfügung.

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