Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat den kreisfreien Städten, den Verbandsgemeinden, den verbandsfreien Gemeinden und den Landkreisen als Grundlage zur Erstellung eigener Gefahrenabwehrpläne für bestimmte Risiken Rahmenempfehlungen zur Verfügung gestellt, die - abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse - zu einer einheitlichen Planung auf allen Verwaltungsebenen führen sollen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hält die Planunterlagen im einzelnen zum Download vor.
In diesem Zusammenhang ist besonders der Rahmen- Alarm- und Einsatzplan "Gefährliche Stoffe" (RAEP-GS) zu erwähnen. Zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, sind grundsätzlich die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, soweit keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten bestehen (z.B. Strahlenschutzvorsorgegesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz) Der RAEP-GS stellt dabei eine Planungshilfe dar, die anlagen- bzw. einsatzbezogen aufgestellt wurde und damit für Schadensfälle beim Transport gefährlicher Stoffe und Güter ebenso anwendbar ist wie bei Unfällen an stationären Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden.
Auf der Grundlage dieses Plans kann das zur wirksamen Gefahrenabwehr notwendige Ineinandergreifen der innerbetrieblichen Planung (Interner Gefahrenabwehrplan) des Anlagenbetreibers und die außerbetrieblichen Planungen (Externer Gefahrenabwehrplan) der Gefahrenabwehrbehörde entsprechend dem § 5a des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) erfolgen.
Darüber hinaus wurden den Aufgabenträgern Empfehlungen für die Ausbildung, Ausrüstung und taktische Regeln im ABC-Einsatz (Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz) zur Verfügung gestellt.
Landeseigenes Analysesystem
Die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen betreibt im Auftrag des Landes ein Analysegerät (Mobiles Massenspektrometer), das zur schnellen Identifikation und Quantifizierung von Gefahrstoffen in Boden, Wasser oder Luft eingesetzt werden kann. Dieses Gerät steht den Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes landesweit zur Verfügung, um Gefahrstoffe, die zum Beispiel bei Bränden oder Unfällen freigesetzt werden, zu identifizieren. In Kenntnis der vorhandenen gefährlichen Substanzen sind die Einsatzkräfte besser in der Lage, die Menschen und die Umwelt zu schützen. Das Gerät kann auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Ahndung von Umweltdelikten durch das Landeskriminalamt eingesetzt werden. Zur Bedienung des Analysesystems steht speziell ausgebildetes Fachpersonal rund um die Uhr zur Verfügung.

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