Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren. Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden.
Die Landesregierung hat durch die Novellierung des LBKG vom 5. April 2005 (GVBl. S. 104) insbesondere folgende Verbesserungen in diesem Bereich der Inneren Sicherheit erreicht:
- Einrichtung Integrierter Leitstellen
- Altersvoraussetzungen für Jugendarbeit
- soziale Absicherung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger
Das LBKG und die FwVO, sowie weitere Empfehlungen und Technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.


