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Brand
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Brandschutzgesetz setzt Eckdaten für die Gefahrenabwehr

Feuerwehr im Einsatz an einer Tankstelle

Das LBKG gibt für den Einsatz der Feuerwehren und Hilfskräfte im Land den Rahmen vor

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).  Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren. Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden.

Die Landesregierung hat durch die Novellierung des LBKG vom 5. April 2005 (GVBl. S. 104) insbesondere folgende Verbesserungen in diesem Bereich der Inneren Sicherheit erreicht:

- Einrichtung Integrierter Leitstellen
- Altersvoraussetzungen für Jugendarbeit 
- soziale Absicherung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger

Das LBKG und die FwVO, sowie weitere Empfehlungen und Technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

Downloads

Download-Icon Fahrberechtigungsverordnung 11 0409
Download-Icon Feuerwehr-Fuehrerschein Fb LVO 11 0409