Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Ministerium des Innern,für Sport und Infrastruktur - Zurück zur Startseite
  • Aktuelles
  • Bürger und Staat
  • Städte und Gemeinden
  • Sicherheit
    • Polizei
    • Verfassungsschutz
    • Feuerwehr
      • Strukturen und Ziele
      • Organisation und Finanzen
        • Organisation
        • ADD Fachreferat
        • Förderung
      • Ausbildung
      • Ausrüstung
      • Infomaterial
    • Katastrophenschutz
    • Rettungsdienst
    • Streitkräfte
  • Vermessungs- und Katasterwesen
  • Verkehr
  • Sport
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Moderne Verwaltung
  • Ministerium
  • Gebäudebörse
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Brand
Startseite > Sicherheit > Feuerwehr > Organisation und Finanzen > Organisation

Organisation der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz

Feuerwehr im Einsatz auf einem Industriegelände

Unter Berücksichtigung des Risikopotentials sind in den großen Städten (hier Ludwigshafen) Berufsfeuerwehren zur Gefahrenabwehr aufgestellt

In den Städten mit mehr als 90.000 Einwohnern - in Rheinland-Pfalz sind dies die Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

Eintrittsvoraussetzungen für die Freiwillige Feuerwehr sind eine für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit und ein Mindestalter von 16 Jahren.
Bei der Berufsfeuerwehr ist eine volle Feuerwehrdiensttauglichkeit erforderlich.

Für den Mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sind ein Höchstalter von 30 Jahren sowie ein berufsbefähigender Schulabschluss, eine Gesellen-, Facharbeiterprüfung oder gleichwertige, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Ausbildung maßgebend.

Für den Gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst befähigt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem Fachhochschulstudiengang.

In den Höheren feuerwehrtechnischen Dienst kann gelangen, wer ein allgemein berufsbefähigendes Studium an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer anderen gleichgestellten Hochschule abgeschlossen hat.

Nähere Auskünfte erteilen die Feuerwehren sowie die kommunalen und staatlichen Dienststellen mit feuerwehrtechnischem Personal.

Im Downloadbereich finden Sie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz. 

Downloads

Download-Icon Dienstgrad-u Funktionsabzeichen 2009 0126