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Feuerwehr Gerätehaus
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Förderung kommunaler Einrichtungen der Feuerwehr

Die Landesregierung betrachtet die Förderung des Feuerwehrwesens als eine Daueraufgabe. Sie sieht darin auch einen mittelbaren Beitrag zur Stärkung der Siedlungsstruktur und eines wesentlichen Teils der inneren Sicherheit. Denn Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität des örtlich bzw. regional wahrnehmbaren Potenzials der inneren Sicherheit verknüpft; sie ist ein Grundbedürfnis für Lebens- und Wohnqualität und hat damit unmittelbare Ausstrahlung auf die soziale und wirtschaftliche Stärke der Gemeinden. Vertrauen auf den Schutz des Lebens und von Sachwerten in Gefahrensituationen ist indessen eine wichtige Voraussetzung zur Anregung und Entfaltung eines die Siedlungs-, Gewerbe- und Erwerbs­struktur stabilisierenden Investitionsklimas, so zum Beispiel im Bereich des Woh­nungsbaues, der Wohnraumbestandspflege und der Wohnumfeldgestaltung, der Vorhaltung von Arbeits- und Betriebsstätten und nicht zuletzt im Bereich der dem Gemeinwohl dienenden öffentlichen Infrastruktur. Zuwendungen werden insbesondere für Investitionen im Bereich Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser gewährt.

Neben dem aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung gestellten Budget setzt das Land allgemeine und sonstige Fördermittel ein, um diese Daueraufgabe zu realisieren. Aktuell wurden so z.B. auch umfangreiche Mittel aus den Konjunkturpakets II für Fördermassnahmen im Brand- und Katastrophenschutz bereitgestellt, wie die  Umsetzungsbilanz der Landesregierung und insbesondere die Projektliste des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ausweist.

Downloads

Download-Icon PFR2008-Rundschreiben-mit-Anlagen.pdf
Förderrichtwerte Feuerwehrhäuser (ab Oktober 2008)
Download-Icon Foerderrichtlinie 2010
Download-Icon Festbetragsübersicht ISM 10 1208