Die Landesregierung dokumentiert mit den im Landeshaushalt ausgewiesenen Haushaltseckdaten im Brand- und Katastropenschutz, dass sie den Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der Inneren Sicherheit betrachtet. Mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung und dem engen Verbund mit den kommunalen und sonstigen Aufgabenträgern stellt das Land sicher, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können und Vorsorge für im einzelnen nicht vorhersehbare Gefahrenszenarien in diesem sensiblen Bereich der Inneren Sicherheit gegeben ist.
Dabei ist nicht zu verkennen, dass die finanzielle Förderung des Feuerwehrwesens zunehmend erschwert wird durch den starken Rückgang der zweckgebundenen Feuerschutzsteuereinnahmen ggegenüber früheren Jahrzehnten bei gleichzeitig durch die veränderten Aufgaben gewachsenen Fixausgaben.
Neben den eigenen Investitionen des Landes, z. Beispiel in die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule, den Ausbau der Gefahrenabwehr auf dem Rhein durch eine neue Generation Hilfeleistungslöschbooten wird die Unterstützung von Investitionen der kommunalen Aufgabenträger im Bereich des Brand- und Katastrophenschutz auch künftig ihren schon seither hohen landespolitischen Stellenwert behalten.
Dabei gibt die Feuerwehrverordnung allen veranwortlich Handelnden ein Instrumentarium an die Hand gegeben, aus dem sie die individuell vorzuhaltende Ausrüstung und damit die ortsspezifisch erforderlichen Sicherheitsstandards ableiten können.
Die jetzt geltenden neuen Feuerwehrförderrichtlinien geben darauf aufbauend die Unterstützungmöglichkeiten durch das Land vor.
Dabei soll durch die Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit die Eigenständigkeit der Feuerwehren keineswegs angetastet werden.

