Aufgabenträger der Freiwilligen Feuerwehr sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes.
Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Sie haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
- eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten,
- für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
- Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen und fortzuschreiben,
- die Selbsthilfe der Bevölkerung zu fördern und
- sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen.
In Rheinland-Pfalz gibt es 2.305 Gemeinden (Ortsgemeinden)
163 Verbandsgemeinden
24 Landkreise
12 kreisfreie Städte und
8 große kreisangehörige Städte.
Sie alle sind Aufgabenträger für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz in vorbeschriebenem Sinne.
In Städten mit mehr als 90.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Soweit erforderlich, kann sie durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden. Dies ist in Rheinland-Pfalz regelmäßig der Fall.
Organisation
Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückebereiche einzuteilen, soweit dies zur Einhaltung der Einsatzgrundzeit erforderlich ist.
Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Orts-gemeinde Ausrückebereich.
Entsprechend diesen Vorgaben besteht in Rheinland-Pfalz ein flächendeckendes Hilfeleistungssystem. Ein Unterschiedsgefälle zwischen Stadt und Land gibt es dabei nicht.
Finanzierung
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.
Ausbildung
Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen besteht aus
- Feuerwehr-Grundausbildung
- fachspezifische Ausbildung
- Ausbildung im Rahmen der Einheit
- Ausbildung für Sonderfunktionen und
- Ausbildung für Führungskräfte.
Außer dem Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang, der am Standort erfolgt, werden alle weiteren Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz durchgeführt.

