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Innere Sicherheit und Polizei des Landes

Die Innere Sicherheit zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und daher folgerichtig zu den verfassungsstaatlichen Kernaufgaben. Der Verhütung von Straftaten dienen nachhaltig wirksame Präventionsprojekte und eine flächendeckende Polizeipräsenz. Die konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten durch Polizei und Justiz ist für die Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit in der Gesellschaft unverzichtbar und wirkt abschreckend auf potenzielle Rechtsbrecher. Hinzu kommt als weitere polizeiliche Kernaufgabe die jederzeitige Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Alltag der Menschen – im Straßenverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen, Großereignissen, in akuten Notfällen und Krisensituationen.

Dabei wirken staatliche und kommunale Einrichtungen in Rheinland-Pfalz eng zusammen: Das im Jahr 2011 novellierte Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) des Landes regelt die Befugnisse und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr seitens der Polizei ebenso wie jene der kommunalen Ordnungsverwaltung. Dabei hat der Gesetzgeber sehr genau darauf geachtet, dass staatliche Eingriffsbefugnisse und bürgerliche Freiheitsrechte im POG in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Kriminalprävention, Opferschutz und Opferberatung sind wesentliche Aufgaben im Bereich der Inneren Sicherheit. In Rheinland-Pfalz sind sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert und werden in regionalen Sicherheitspartnerschaften mit Leben erfüllt. In mehr als 100 Kriminalpräventiven Räten auf kommunaler Ebene arbeiten Gemeinden, Schulen, Vereine, Jugendverbände, Seniorenbeiräte, Religionsgemeinschaften, Migrationsbeiräte, örtliche Bürgerinitiativen und die Polizei vertrauensvoll und überwiegend ehrenamtlich zusammen, um kreative Ideen vor Ort in lebensnahe Projekte umzusetzen und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Alltag zu erhöhen. Die Leitstelle Kriminalprävention im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) koordiniert die Aktivitäten auf dem Gebiet der Prävention landesweit, vernetzt, berät und fördert die Kriminalpräventiven Räte.

Bei der Strafverfolgung kooperiert die Polizei eng mit den zehn Staatsanwaltschaften des Landes und handelt in deren Auftrag. Eine wachsende Herausforderung besteht in der Abwehr von Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat durch politisch, weltanschaulich oder religiös motivierte Gefährder und Straftäter sowie den internationalen Terrorismus. Ihnen wirksam zu begegnen, bedeutet für die Polizei erhebliche Anstrengungen durch den zunehmenden Einsatz von Personal und Sachmitteln. Gleiches gilt für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität – hier vor allem auf den Gebieten Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel und Falschgeldkriminalität. Bei der Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene wie etwa den zunehmenden Straftaten im Zusammenhang mit „neuen Medien“ und dem Internet – der sog. Cyberkriminalität – setzt die Polizei auf technische Innovation und die ständige Fortbildung spezialisierter und hoch qualifizierter Ermittlungskräfte. 

Fünf Polizeipräsidien erfüllen die Aufgaben der Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Rheinland-Pfalz. Ihren Sitz haben sie in den Oberzentren Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz. Ihnen unterstellt sind die Polizei- und Kriminaldirektionen, Inspektionen und Wachen, zusammen mehr als 100 Polizeidienststellen im Land. Weitere Polizeibehörden mit eigenständigem Ermittlungsauftrag sind das Landeskriminalamt in Mainz und das Wasserschutzpolizeiamt mit seinen zehn WSP-Stationen an Rhein und Mosel.

Hinzu kommen drei landesweit tätige Polizeieinrichtungen, die die Arbeit der genannten Polizeibehörden technisch und personell unterstützen: Die Bereitschaftspolizei stellt geschlossene Polizeieinheiten (Einsatzhundertschaften), Spezialeinheiten und technisches Gerät für besondere Einsatzlagen bereit und unterstützt die Polizeipräsidien personell auch im Einzeldienst. Im Bekleidungswesen, beim Fuhrpark, in der Diensthundeausbildung, bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie in der Einsatzverpflegung obliegen der Bereitschaftspolizei vielfältige logistische Aufgaben für die gesamte Polizei des Landes. Zudem stellt sie die Polizeihubschrauberstaffel und das Landespolizeiorchester.

Der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV – Fb Pol) am Flughafen Hahn und die Landespolizeischule (LPS) mit ihren Standorten in Hahn, Enkenbach und Wittlich sorgen für die Ausbildung in einem dreijährigen, akkreditierten Bachelor-Studiengang sowie für die ständige Fortbildung und Weiterqualifizierung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes. In Kooperation mit den Bundesländern Hessen und Saarland bietet der Fachbereich Polizei zudem das 1. Studienjahr des Master-Studienganges „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ für die zukünftigen Spitzenführungskräfte der Polizei.
Die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) in Mainz ist landesweit zuständig für die Entwicklung und Beschaffung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel vom Einsatzfahrzeug über die Bewaffnung und Schutzausstattung der Beamtinnen und Beamten bis zur digitalen Kommunikationstechnik, Bildübertragung und Datenverarbeitung.

Landesweit verfügt die Polizei Rheinland-Pfalz über annähernd 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon mehr als 9.000 ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, annähernd 1.000 Studierende in drei Studienjahrgängen und zirka 1.500 Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Tarifbeschäftigte.

Im Jahr 2011 bearbeitete die Polizei in Rheinland-Pfalz mehr als 132.000 Verkehrsunfälle. Mit 192 getöteten Verkehrsteilnehmern lag deren Zahl zum ersten Mal in der Geschichte des Landes unter 200. Zu Beginn der Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1947 waren im neu gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz 300 Verkehrstote gezählt worden; im Jahr 1971 erreichte deren Zahl mit 1.241 Toten den traurigen Höchststand. Seither konnte die Zahl der Verkehrsunfallopfer im Land kontinuierlich zurückgeführt werden. Im Jahr 2011 sank deren Zahl abermals um sechs Prozent und unterschied sich damit erfreulich vom allgemeinen Anstieg der Zahlen im Bundesdurchschnitt. Mit 738.000 Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – von der gebührenpflichtigen Verwarnung bis zur Strafanzeige – trug die Polizei im Jahr 2011 maßgeblich dazu bei, das Unfallgeschehen einzudämmen.

Im selben Jahr bearbeitete die Polizei annähernd 275.000 Straftaten – der niedrigste Stand in Rheinland-Pfalz seit 2002. Die Polizei konnte 166.500 Fälle aufklären und erzielte damit eine Gesamt-Aufklärungsquote von 60,6 Prozent. Zum siebten Mal in Folge übertraf die Aufklärungsquote 60 Prozent. Bei Sexualstraftaten erreichte sie 80 Prozent, bei Straftaten gegen das Leben sogar 95 Prozent.

Beamte mit Bürgern im Park

Beamte mit Bürgern im Park

Externe Links

Polizei

Kriminalprävention