Verwaltungspolitik meint die politische Steuerung des Reformprozesses. Sie reicht von den politischen Vorgaben für die Modernisierung über die organisatorische, ressortübergreifende Verankerung der Aufgabe „Verwaltungsmodernisierung“ bis hin zur „Reformphilosophie“.
Ziel ist, so Ministerpräsident Beck in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006, die Qualität der Verwaltungsdienstleitungen ständig zu verbessern. Verwaltungsmodernisierung ist ein kontinuierlicher Prozess, mit dem die Verwaltung permanent weiter entwickelt werden soll, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft orientiert.
Dabei verfolgt Rheinland-Pfalz einen pragmatischen, strikt am Ergebnis und am Nutzen orientierten Modernisierungsansatz. Verwaltungsmodernisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss konkret dazu beitragen, die jeweilige öffentliche Aufgabe schneller, effektiver, kostengünstiger und bürgerfreundlicher erledigen zu können.

