Unter Organisationsentwicklung wird die Optimierung der Behördenorganisation verstanden. Diese kann sich entweder auf den Bereich der „äußeren Organisation“ oder den der „inneren Organisation“ beziehen.
Die äußere Organisation meint die zwischenbehördlichen Organisationsstrukturen (staatliche Aufbauorganisation), während es bei der inneren Organisation um die Strukturen innerhalb einer bestimmten Behörde geht. Rheinland-Pfalz hat bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen zur Optimierung der Behördenorganisation ergriffen.

