Unter Organisationsentwicklung wird die Optimierung der Behördenorganisation verstanden. Diese kann sich entweder auf den Bereich der „äußeren Organisation“ oder den der „inneren Organisation“ beziehen.
Die äußere Organisation meint die zwischenbehördlichen Organisationsstrukturen (staatliche Aufbauorganisation), während es bei der inneren Organisation um die Strukturen innerhalb einer bestimmten Behörde geht. Rheinland-Pfalz hat bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen zur Optimierung der Behördenorganisation ergriffen.
Ein besonderer Meilenstein in der äußeren Organisation war beispielsweise die Neuorganisation der Landesverwaltung zum 1. Januar 2000, mit der unter anderem die Auflösung der regional gegliederten Bezirksregierungen und die Schaffung funktional gegliederter, serviceorientierter Einrichtungen erfolgte. Durch die Bündelung und Konzentration von Aufgaben wurden Effizienzpotentiale erschlossen, so dass sich die Wirtschaftlichkeit der Behörden deutlich erhöht hat. Ebenso hat sich die Effektivität (Wirksamkeit) des Verwaltungshandelns merklich gesteigert, unter anderem ist eine erhebliche Verbesserung der „Kundenzufriedenheit“ mit der Verwaltung in einem so wichtigen Bereich wie den Genehmigungsverfahren zu verzeichnen.

