Auf kommunaler Seite werden die öffentlichen Aufgaben von rechtlich eigenständigen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Städten und Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Eine Übersicht über die Struktur der rheinland-pfälzischen Kommunen finden Sie hier.
Den 24 rheinland-pfälzischen Landkreisen sind grundsätzlich die Aufgaben zugewiesen, für die die Größe und Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden nicht ausreicht. Die Kreisverwaltung übt ferner (insoweit als Landesbehörde) die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Verbandsgemeinden und Gemeinden (außer den großen kreisangehörigen Städten) aus. Die durchschnittliche Größe der Landkreise beträgt 782,61 qkm. Die Landkreise haben durchschnittlich 126.878 Einwohner.
Den 12 rheinland-pfälzischen kreisfreien Städten sind alle kommunalen Aufgaben zugewiesen; hier fallen also Kreis- und Gemeindeebene zusammen.
Den 163 rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden sind hauptamtlich verwaltete Gebietskörperschaften, die aus einer unterschiedlich großen Zahl benachbarter Ortsgemeinden gebildet sind und neben diesen Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen. Die Verbandsgemeinden führen ferner die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag, wobei sie an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an die Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden sind.
Die 37 verbandsfreien Städte und Gemeinden (davon 8 große kreisangehörige Städte) sind größere Städte und Gemeinden, die über eine eigene hauptamtliche Verwaltung verfügen und alle Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen.
Die 2.257 Ortsgemeinden sind ausschließlich ehrenamtlich verwaltet und nehmen alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeindeebene wahr, die nicht der Verbandsgemeinde übertragen sind.

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