Innenminister Karl Peter Bruch hat am 26. Februar 2009 im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags die Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform dargestellt. Hierbei ging es im Schwerpunkt um die Optimierung der Struktur der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden.
Die notwendigen Schritte werden nun in die Wege geleitet. Die betroffenen Kommunen haben bis Mitte 2012 die Chance, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten. Das ist das Markenzeichen dieser Reform. Eine solche Reform muss die Menschen mitnehmen und die Möglichkeit eröffnen, auch mitzubestimmen. Dies hat die Landesregierung aus den Bürgerkongressen und den Planungszellen gelernt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Fortentwicklung der Kooperation zwischen den Kommunen. Besonders dort, wo sich an einem Standort zwei Rathäuser befinden, soll es zu einer engen Zusammenarbeit kommen. So können wichtige Ressourcen gespart werden, die an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.
In seiner Sitzung am 15. September 2009 hat der Ministerrat den Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform im Grundsatz gebilligt. Der Gesetzentwurf sieht grundlegende Regelungen zur Optimierung der Gebietsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, zum Ausbau der Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen sowie zur Erweiterung der Möglichkeiten einer unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Angelegenheiten vor.
Zu dem Gesetzentwurf sind die kommunalen Spitzenverbände beteiligt und zahlreiche andere Stellen außerhalb der Landesregierung angehört worden.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer, Herr Universitätsprofessor Dr. Jan Ziekow, und die Technische Universität Kaiserslautern, Herr Universitätsprofessor Dr. Martin Junkernheinrich, haben eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung zum Gesetzentwurf durchgeführt.
Ferner ist vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin, Herr Universitätsprofessor Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse, zu einzelnen Fragen der Kommunal- und Verwaltungsreform eine umfangreiche gutachterliche Stellungnahme ausgearbeitet worden.
Der Ministerrat hat den Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform in seiner Sitzung am 20. April 2010 (zweiter Kabinettsdurchgang) beschlossen.
In der Plenarsitzung am 28./29. April 2010 ist der Gesetzentwurf in den Landtag Rheinland-Pfalz eingebracht worden (Drucksache 15/4488).
Die Landesregierung begrüßt auch eine intensive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Diskussionen und Überlegungen vor Ort über eine freiwillige Änderung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen. Sie sieht darin eine konsequente Fortsetzung ihrer bisherigen umfangreichen Bürgerbeteiligung zur Kommunal- und Verwaltungsreform.
Eine sachgerechte Bürgerbeteiligung zu freiwilligen Änderungen kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen bedingt eine umfassende und ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger.
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur unterstützt Kommunen bei der Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu freiwilligen Änderungen der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen.
Zu diesem Zweck ist den Kommunen im Land seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ein Leitfaden für eine Bürgerbeteiligung zu freiwilligen kommunalen Gebietsänderungen übermittelt worden.
Den Leitfaden hat die Universität Koblenz-Landau erstellt. Er enthält vielfältige generelle Informationen über die Bürgerbeteiligung zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Der Leitfaden unterbreitet Handlungsvorschläge und gibt Empfehlungen für kommunale Gebietskörperschaften, die die Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform nutzen möchten. Zudem geht der Leitfaden auf konkrete Instrumente eines „Methodenkoffers“ für eine Bürgerbeteiligung vertiefter ein.
Kommunale Gebietskörperschaften können den Leitfaden als ein Hilfsmittel für die Beratungen und Entscheidungen über die Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu freiwilligen kommunalen Gebietsänderungen verwenden.

