Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ihm eine umfassende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Reformprozess besonders wichtig ist. In der Presseerklärung vom 12. September 2007 hat er betont, es sei ein Grundanliegen, die Bürgerinnen und Bürger auf dem Reformweg mitzunehmen, sie zu informieren, mit ihnen zu diskutieren und ihre Meinungen, Ideen und Vorschläge angemessen in den Beratungen zu berücksichtigen.
Vorbehalte, Befürchtungen oder Vorurteile würden nicht ignoriert, sondern im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern geklärt und aufgeklärt. Die Landesregierung sehe die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als kreative Bereicherung, als produktive Ressource, als zusätzlichen Motor für das Erreichen gemeinsamer Ziele. Mit der Bürgerbeteiligung sollen auch Menschen erreicht werden, die nicht in kommunalpolitischer Verantwortung stehen oder einer Interessenvertretung angehören und von daher keinen automatischen Zugang zu Informationen und zu Diskussionsmöglichkeiten über die kommende Reform haben.
Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer waren im April und Mai 2008 zu fünf Bürgerkongressen zum Thema Kommunal- und Verwaltungsreform in Ludwigshafen, Bingen, Lahnstein, Kaiserslautern und Trier eingeladen. Die Resonanz war groß. Rund 800 Bürgerinnen und Bürger haben als Experten in eigener Sache über einen ganzen Samstag hinweg Kritik, Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung im Land eingebracht. In sechs weiteren, jeweils viertägigen Planungszellen diskutierten je circa 25 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Personen ihre Ideen zu einer modernen, bürgernahen und finanzierbaren Verwaltung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigten sich auch mit Bürgerbeteiligung und bürgerschaftlichem Engagement. Im nächsten Schritt hatte im Frühjahr 2009 ein unabhängiges Meinungsforschungsinstitut über sieben Wochen telefonische Befragungen von 10.000 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren durchgeführt. Wer nicht durch die Zufallsstichprobe befragt wurde, hatte die Möglichkeit, bei einer Online-Befragung hier auf dieser Internetseite seine Meinung zur Kommunal- und Verwaltungsreform zu äußern.
Informationen zu den Ergebnissen der einzelnen Stufen der Bürgerbeteiligung finden Sie unter www.buergerkongresse.rlp.de
Mit der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kommunal- und Verwaltungsreform wird im Hinblick auf die rheinland-pfälzische Verfassung keine Verlagerung der Entscheidungskompetenz vom Landtag auf die Bürgerinnen und Bürger bezweckt. Die Verfassung für Rheinland-Pfalz räumt dem Parlament das Recht ein, die politisch grundlegenden und allgemeinen Entscheidungen zu treffen. Dies bedeutet, dass das Parlament am Ende des Reformprozesses über die Inhalte der Kommunal- und Verwaltungsreform entscheiden wird.
Die Landesregierung begrüßt auch eine intensive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Diskussionen und Überlegungen vor Ort über eine freiwillige Änderung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen. Sie sieht darin eine konsequente Fortsetzung ihrer bisherigen umfangreichen Bürgerbeteiligung zur Kommunal- und Verwaltungsreform.
Eine sachgerechte Bürgerbeteiligung zu freiwilligen Änderungen kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen bedingt eine umfassende und ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger.
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur unterstützt Kommunen bei der Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu freiwilligen Änderungen der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen.
Zu diesem Zweck ist den Kommunen im Land seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ein Leitfaden für eine Bürgerbeteiligung zu freiwilligen kommunalen Gebietsänderungen übermittelt worden.
Den Leitfaden hat die Universität Koblenz-Landau erstellt. Er enthält vielfältige generelle Informationen über die Bürgerbeteiligung zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Der Leitfaden unterbreitet Handlungsvorschläge und gibt Empfehlungen für kommunale Gebietskörperschaften, die die Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform nutzen möchten. Zudem geht der Leitfaden auf konkrete Instrumente eines „Methodenkoffers“ für eine Bürgerbeteiligung vertiefter ein.
Kommunale Gebietskörperschaften können den Leitfaden als ein Hilfsmittel für die Beratungen und Entscheidungen über die Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu freiwilligen kommunalen Gebietsänderungen verwenden.

