Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. Unsere demokratische Grundordnung beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die politische Machtverteilung zu entscheiden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre einen neuen Landtag. Der Deutsche Bundestag wird im Abstand von vier Jahren gewählt. Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Das Wahlrecht und die Wahlorganisation müssen der besonderen Bedeutung von Wahlen Rechnung tragen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wirkt bei der Organisation von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen koordinierend und kontrollierend mit. Für das Landtagswahlrecht (Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung und andere Rechtsvorschriften) ist das Ministerium federführend verantwortlich.
Vertiefende Informationen zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sind im Internet unter "www.wahlen.rlp.de" ersichtlich.

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