Die Personalvertretung ist die Interessenvertretung der Beschäftigtengruppen der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Die Bildung der Personalvertretungen richtet sich nach der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Mustervordrucke erstellt. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist für das gesamte Personalvertretungsrecht zuständig. Neben der Erstellung der Entwürfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften leistet es auch beim Vollzug des Personalvertretungsrechts Beratung und Hilfestellung.

