Nebentätigkeit ist der Oberbegriff für die Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung. Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
Nebenbeschäftigung ist jede nicht zu einem Haupt- oder Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Im privaten Bereich sind dabei Nebenbeschäftigungen (z. B. Tätigkeiten als Wanderführer, Reiseleiter oder Sportübungsleiter) von der persönlichen Freizeitgestaltung (Wandern, Reisen, Sport oder Ausüben eines sonstigen Hobbys) zu unterscheiden.
Von wenigen, genau abgegrenzten Ausnahmen abgesehen bedarf die Ausübung jeder einzelnen Nebentätigkeit der vorherigen Genehmigung.
Ausführliche Informationen beinhaltet das Merkblatt über die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz.

