Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz ist in der Arbeitszeitverordnung geregelt und beträgt regelmäßig 40 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeitverordnung enthält unter anderem Bestimmungen über gleitende und feste Arbeitszeiten, Zeitausgleich sowie Bereitschafts-, Nacht- und Schichtdienst.

