Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten bei der Arbeit richten sich nach dem Arbeitsschutzgesetz des Bundes. Die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen der Bundesregierung (z. B. die Bildschirmarbeitsverordnung) gelten für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten entsprechend, soweit die Landesregierung durch Rechtsverordnung nichts Abweichendes regelt. Hinsichtlich des Mutterschutzes für Beamtinnen und des Arbeitsschutzes für Beamtinnen und Beamte, die noch nicht 18 Jahre alt sind (jugendliche Beamtinnen und Beamte), gelten die Mutterschutzverordnung und die Jugendarbeitsschutzverordnung.

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